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   BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05   

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https://dejure.org/2008,39857
BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05 (https://dejure.org/2008,39857)
BPatG, Entscheidung vom 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05 (https://dejure.org/2008,39857)
BPatG, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 9 W (pat) 405/05 (https://dejure.org/2008,39857)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05
    Die Funktion, das Patent zu gestalten, ist jedoch einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (BGH GRUR 2005, 145 ff. - Elektronisches Modul).
  • BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Auszug aus BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05
    Dabei dürfen bei einer Beschränkung abhängiger Ansprüche nur erteilte Ansprüche abgeändert werden und nicht beliebig zusätzliche Unteransprüche formuliert werden (BPatGE 49, 84, 103 - Sektionaltorblatt), denn dies wäre eine dem Patenterteilungsverfahren zugewiesene Gestaltung des Patents.
  • EuG, 23.05.2007 - T-263/05

    Procter & Gamble / HABM (Tablette carrée blanche avec un dessin floral de

    Auszug aus BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05
    In einer solchen Situation muss es zulässig sein, dass ein Patentinhaber das Patent mit nebengeordneten Ansprüchen beschränkt verteidigt, die jeweils die Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 und dazu Merkmale aus Unteransprüchen enthalten (so auch Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.2.06 des EPA vom 28. Juni 2007 - T 263/05 - Laserschweißen ABl. 2008, 329 ff.).
  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Auch das Bundespatentgericht hat in einem derartigen Fall eine solche beschränkte Verteidigung als zulässig angesehen (BPatG v. 28. Juli 2008 - 9 W (pat) 405/05 Juris Das Rechtsportal, Rdnrn. 174 ff.).
  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung "Fixationssystem" angesprochen hat, kann dieser Auffassung zwar den Gedanken der Prozessökonomie und der Vermeidung des isolierten Beschränkungsverfahrens nach § 64 PatG für sich reklamieren (vgl. BPatG GRUR 2013, 487 - Fixationssystem); andererseits erscheint die Forderung nach einer durch den Angriff "veranlassten" Beschränkung nicht unberechtigt (so auch BPatG Beschl. v. 28.7.2008 - 9 W (pat) 405/05; BPatGE 49, 84 = BlPMZ 2006, 212 - Sektionaltorblatt, grundsätzlich die Zulässigkeit für nebengeordnete Ausführungsformen verneinend, aber Ausnahmen aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht ausschließend; zu Unteransprüchen BPatGE 43, 230 = BlPMZ 2001, 223 - Spülgut), die letztlich Ausdruck der Forderung nach einem qualifizierten Rechtsschutzinteresse ist und insbesondere auch nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA und von Regel 43 AOEPÜ aufgestellt wird (vgl. Podbielski in Singer/Stauder EPÜ 6. Aufl. Art. 101 Rn. 106 m. w. N. zur Nebenordnung mit eingehender Begründung EPA T 263/05 ABl. 2008, 329).
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